Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen

  1. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich  schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  2. Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.

Vertragsschluss

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
  2. An Fotografien, Filmaufnahmen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  3. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Ist der Kunde Unternehmer, ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, die Lieferung ab Werk (EXW Incoterms 2010) vereinbart.

Leistungen

  1. Für die Erstellung der beauftragten Luftbilder bzw. der gewünschten Bilddaten gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilderflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei uns eingesehen werden. Der Kunde ist insbesondere gehalten, folgende generelle Ausführungskonstanten im Vorfeld zu berücksichtigen:
    • Flüge sind generell nach Sonnenauf- und vor Sonnenuntergang möglich, Nachtflüge bedürfen einer Sondergenehmigung
    • Flüge bis Windstärke maximal 30 km/h
    • es muss immer Sichtkontakt zur Videodrohne bestehen (Sichtflug nach VFR-Regeln)
    • die Flughöhe beträgt standardmäßig 100 m, höhere Flüge bedürfen einer Sondergenehmigung
    • Flugzeit je Akkusatz ca. 15 Minuten, 3 Sätze vorhanden, wenn Strom vorort ist, können die Akkus durchgängig geladen werden und dadurch ganztägig geflogen werden
    • kein Überflug von Zivilpersonen – Filmteam, Darsteller und Komparsen ausgenommen
    • Flüge bei Schneefall oder Regen sind nicht möglich.
  2. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.
  3. Sind von uns Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
  4. Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei uns, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Übertragung der Nutzungsrechte nicht exklusiv erfolgt und auch zu unseren Gunsten die Nutzungsrechte bestehen bleiben. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch uns auf Dritte erfolgt ausschließlich mit schriftlicher Erlaubnis des Kunden
  5. Der Auftragnehmer (Allgäu Drones/InsideAll GmbH) übernimmt keine Kosten die dem Auftraggeber entstehen, wenn der vereinbarte Flug mit dem Fluggerät aus folgenden Gründen nicht zu Stande kommt:
    a. Wenn aus Sicht des Piloten ein Flug am vereinbarten Objekt nicht möglich ist oder die Sicherheit für Leib und Leben nicht gewährleistet werden kann. Witterungseinflüsse wie Schnee, Regen, Gewitter, starke Winde, störende Sonneneinstrahlung, allg. Lichtverhältnisse, technische Ausfälle des Fluggerätes und der dazugehörenden Fernsteuerungen, Ladetechniken, störende Strommasten oder Windkraftanlagen, explosiv gefährdete Objekte (z.B. Tankstellen), kein Platz zum sicheren Flugbetrieb des Fluggerätes.
    b. Bei Erkrankung des Piloten.Wir übernimmen keine Kosten die dem Auftraggeber entstehen, wenn der vereinbarte Flug mit dem Fluggerät aus folgenden Gründen nicht zu Stande kommt:
    c. Außergewöhnliche Ereignisse (Unfall auf dem Weg zum Aufnahmeort, Fluggerätabsturz, Ausfall des Transportfahrzeuges)
  6. Wird vom Auftraggeber eine fixe Anwesenheits-/Aufnahmezeit im Vorfeld gebucht, fällt die vollständige Bezahlung des Angebotspreises an, auch wenn zeitweise nicht geflogen werden kann aufgrund Wetterbedingungen oder vom Auftraggeber zu verantwortenden Gründen/Wartezeiten.

Lieferung

  1. Die Herstellung von Foto-, bzw. Videoarbeiten (Luftaufnahmen) kann wetterabhängig sein (Sonnenstand, Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit etc.).
  2. Der vom Auftraggeber gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber auf Grund von Wetter- und luftrechtlichen Einflüssen oder aus Gründen der Flugsicherheit für Leib und Leben, nicht garantiert. Sich daraus ergebende Lieferverzögerungen gelten als vereinbart.
  3. Als maximale Lieferzeit werden drei Monate vereinbart. Nach drei Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber in schriftlicher Form (Brief, eMail, Fax) angezeigt wird.

Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei technischen Problemen am Fluggerät und deren Bedienelementen den Auftraggeber umgehend hierüber in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt per Fax, eMail, Brief oder Telefonanruf mit Aktennotiz.
  2. Der Pilot ist bemüht, im Sinne des Kunden die Flugzeit zu maximieren. Bei Berechnung nach Zeit zählt die gesamte Zeit, in der der Pilot vor Ort ist. Dem Kunden ist bekannt, dass die tatsächliche Flugzeit niedriger ist. (Start, Landung, Akkuwechsel, Akku-Aufladen, Wartung des Fluggerätes, Überlastung der Motoren. etc) Pro Stunde können maximal 3 Flüge durchgeführt werden.

Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.
  2. Um die Aufnahmen durchführen zu können hat der Auftraggeber eine Beschreibung des Aufnahmeortes beizubringen, so dass der Auftragnehmer die Machbarkeit der Aufnahmen besser beurteilen kann.

Zahlungen, Aufrechnung

  1. Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zu 50% als Anzahlung der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Honorarrechnungen sind mit Übergabe der Bilddaten sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Auslagen wie z.B. Lieferantenrechnungen, Reisekosten etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen und ebenfalls nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Bei Stornierung eines Auftrags wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
    – bis 48 Stunden vor Auftragstermin 40% netto des Honorars
    – bis 24 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
  2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.

Haftung für Mängel

  1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang zu laufen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Regelungen “Haftung für Schäden”.
  3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Regelungen “Haftung für Schäden”.

Haftung für Schäden

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Hauptleistungspflichten). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Hauptleistungspflichten haften wir nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche von Verbrauchern und solche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zum Gegenstand haben. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Die maximale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 3 Mio. Euro.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
  3. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen ihn vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

Schlussbestimmungen

  1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand: Mai 2016, Bad Wörishofen